Das Lied "Für Bayern" war seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bereits weit verbreitet, bevor es durch Initiativen des Bayerischen Landtags offizielle Hymne des Freistaates wurde.
Dichter der Urfassung war der Münchner Lehrer Michael Öchsner, Herausgeber der ersten Zeitschrift des Bayerischen Lehrervereins. Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium (heute Musikhochschule) und Chordirigent in der Königlichen Oper (heute Staatsoper) und im Bayerischen Sängerbund. Öchsner und Kunz wirkten zusammen in der alten Münchner Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das Lied "Für Bayern" widmeten. Es verbreitete sich rasch in Vereinen, in denen Öchsner, Kunz und ihre Freunde von der Sängerzunft mitwirkten (Schützenvereine und die in den Jahren seit 1860 neu gegründeten Turnvereine, Bayerischer Lehrerverein und Bayerischer Sängerbund).
Als die Nationalhymne der Weimarer Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war, beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, die Deutschlandhymne und das Lied "Für Bayern" sollten in den Schulen gelehrt und gemeinsam im Bayerischen Rundfunk verwendet werden. Die damalige Bayerische Staatsregierung (Große Koalition aus CSU und SPD) vollzog den Landtagsbeschluss am 3.3.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das seit 1964 offiziell "Hymne" genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB, der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymnen verbietet.
In der Urfassung von 1860 gab es eine dritte Strophe, die sogenannte "Königsstrophe". Ihr erster Vers lautete: "Gott mit ihm, dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!" 1918 wurde diese Strophe in den meisten Liederbüchern getilgt. Der bayerische Dichter Josef Maria Lutz verfasste 1946 eine neue dritte Strophe. Sie beginnt mit den Worten: "Gott . . . mit allen, die der Menschen heilig Recht treu behüten und bewahren!"
Diskussionen über unterschiedliche Textgestaltungen beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, dass der 1953 beschlossene zweistrophige Text, der im wesentlichen der Urfassung entspricht, bei offiziellen Anlässen verwendet wird.